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Du möchtest Trinkwasser ohne Silber oder Silberionen aufbereiten? In Deutschland hat sich die regulatorische Grundlage 2017 geändert: Silber und Silberchlorid werden seit der 19. Bekanntmachung im Dezember 2017 nicht mehr in der damaligen Liste der zulässigen Aufbereitungsstoffe nach § 11 TrinkwV geführt. Die heutigen membraclean Trinkwasserprodukte arbeiten ohne Silber; ihr Wirkstoff ist Aktivchlor, freigesetzt aus Hypochlorsäure.
Damit behandelst du Keime im Wasser und baust Biofilm in den behandelten Tanks und Leitungen schrittweise ab. In unserer Wirkungstabelle findest du den Vergleich der dargestellten Erregergruppen.
Silber und Silberchlorid: Änderung seit 2017
Bis zur 18. Bekanntmachung der damaligen Liste nach § 11 Trinkwasserverordnung waren Silber und Silberchlorid noch für einen eng begrenzten Zweck aufgeführt: zur Konservierung von gespeichertem Wasser in bestimmten Wasserversorgungsanlagen und nur bei nicht-systematischem Gebrauch im Ausnahmefall.
Mit der 19. Bekanntmachung im Dezember 2017 wurden Silber und Silberchlorid aus dieser Liste gestrichen. Seitdem werden sie dort nicht mehr als zulässige Aufbereitungsstoffe für diesen Zweck geführt.
Was die heutige Trinkwasserverordnung verlangt
Die seit 2023 geltende Trinkwasserverordnung regelt die Aufbereitung heute in den §§ 18 bis 22. Nach § 19 Absatz 3 dürfen bei der Aufbereitung grundsätzlich nur solche Aufbereitungsstoffe eingesetzt und Desinfektionsverfahren angewendet werden, die in der vom Umweltbundesamt nach § 20 geführten Liste enthalten sind. Die aktuelle §-20-Liste führt Silber und Silberchlorid nicht als Aufbereitungsstoffe auf.
Auch in den chemischen Parameterlisten der aktuellen Trinkwasserverordnung ist kein eigener Grenzwert für Silber aufgeführt. Für die Beurteilung eines konkreten Produkts sind jedoch immer dessen Wirkstoff, Verwendungszweck, Produkttyp und die jeweils geltenden biozid- und trinkwasserrechtlichen Vorgaben maßgeblich.
Was die WHO zu Silber als Trinkwasser-Desinfektionsmittel sagt
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bewertet Silber als primäres Desinfektionsmittel für Trinkwasser zurückhaltend. Das WHO-Fachdokument „Alternative drinking-water disinfectants: bromine, iodine and silver“ kommt zu dem Schluss, dass Silber aufgrund erheblicher Daten- und Leistungslücken derzeit nicht als primäres Desinfektionsmittel für Trinkwasserversorgungen empfohlen wird.
Für Point-of-Use-Anwendungen weist die WHO ebenfalls auf eine unzureichende Evidenz hin: Nach der ausgewerteten Datenlage erfüllte Silber die WHO-Mindestanforderungen für solche Aufbereitungsprodukte nicht. Als Gründe nennt das Fachdokument unter anderem begrenzte Wirksamkeitsdaten für verschiedene Mikroorganismengruppen und häufig lange erforderliche Kontaktzeiten. Die aktuellen WHO-Leitlinien zur Trinkwasserqualität bilden den übergeordneten Rahmen für die Bewertung der Trinkwasserqualität; die detaillierte Bewertung von Silber findet sich im genannten WHO-Fachdokument. Für membraclean ist das ein weiterer Grund, bei der Trinkwasseraufbereitung nicht auf Silber, sondern auf eine dafür vorgesehene Produktlinie mit Aktivchlor aus Hypochlorsäure zu setzen.
Warum membraclean ohne Silber arbeitet
Die membraclean Trinkwasserprodukte enthalten weder Silber noch Silberionen oder Silbernitrat. Der Wirkstoff ist Aktivchlor, freigesetzt aus Hypochlorsäure. Damit verfolgen wir eine klar definierte silberfreie Produktstrategie für Trinkwasseraufbereitung, Desinfektion und den schrittweisen Abbau von Biofilm in behandelten Tanks und Leitungen.
Welche Produktlinie eingesetzt wird, richtet sich nach der Anwendung: mobile Tanks und Wohnmobile, Schifffahrt, Tierhaltung oder kontinuierliche Dosierung über membraclean TD.
Rechtslage und Primärquellen
Entscheidend ist die genaue Rechtsgrundlage und nicht eine pauschale Aussage, dass jede denkbare Verwendung von Silber generell verboten sei. Für die Trinkwasseraufbereitung im Geltungsbereich der Trinkwasserverordnung ist die aktuelle UBA-Liste nach § 20 maßgeblich.
Die historische 18. Liste dokumentiert den früheren, eng begrenzten Eintrag von Silber und Silberchlorid; die Streichung erfolgte mit der 19. Bekanntmachung im Dezember 2017. Die heutige Rechtslage ergibt sich insbesondere aus §§ 19 und 20 TrinkwV und der aktuellen UBA-Liste.
Interviews und unabhängige Beiträge
Ergänzend zu den Primärquellen verlinken wir zwei Interviews aus dem Campingbereich, die die Kritik an Silber im Frischwassertank und die Alternative mit Aktivchlor aus Sicht von Dr. Michael Saefkow erläutern.
- CamperStyle: Experten-Interview mit Dr. Michael Saefkow zu Silberprodukten im Frischwassertank
- Womo.blog / YouTube: Video-Interview mit Dr. Michael Saefkow
Passende Informationen und Anwendungshinweise
- Aktivchlor und Hypochlorsäure erklärt
- Biofilm im Wassertank und in Leitungen
- Trinkwasseraufbereitung: Anwendungen
- Anwendungshinweise und Dosiertabellen
Quellen und weiterführende Informationen
- Umweltbundesamt: 18. Bekanntmachung der damaligen §-11-Liste (Stand Oktober 2015)
- Umweltbundesamt: aktuelle §-20-Liste der zulässigen Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren
- Trinkwasserverordnung: § 19 Allgemeine Anforderungen an die Aufbereitung
- Trinkwasserverordnung: § 20 Liste zulässiger Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren
- EUR-Lex: Durchführungsbeschluss 2014/227/EU
- WHO: Guidelines for drinking-water quality, 4th edition with first, second and third addenda (2026)
- WHO: Alternative drinking-water disinfectants – bromine, iodine and silver


